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Corona-Lockerungen in der KSHG

2. Juni 2021

Der Corona-Krisenstab hat sich vergangene Woche getroffen und über die Bedeutung der Lockerungen für die KSHG beraten. Tatsächlich sind schon jetzt viele Möglichkeiten zu analogen Treffen gegeben und viele unserer Angebote können Schritt für Schritt wieder in den „Regelbetrieb” übergehen. Wir möchten euch ermutigen, den Schritt ins Analoge – unter Einhaltung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen – zu wagen.

Da die Angebote der KSHG so vielfältig sind, muss jedes Angebot einzeln vor der Folie der Coronaschutzverordnung betrachtet werden (insb. für musikalische und sportliche Angebote gibt es gesonderte Regeln). Als Übersicht empfehlen wir euch hierfür folgende Seite des Landes NRW: https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw . Bei Fragen und Unsicherheiten meldet gerne bei mir (schmitt@kshg.de).

Für die Räumlichkeiten der KSHG gelten (mit Ausnahme von musischen und sportlichen Angeboten) die Regeln, die ihr im Hygiene- und Sicherheitskonzept der KSHG finden könnt. Nach wie vor müssen die Kontakte bei Veranstaltungen im Falle einer Infektion an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Zur Kontaktpersonennachverfolgung gibt es in der KSHG jetzt neben den gedruckten Kontaktformularen, die ihr euch im Vorfeld von Veranstaltungen im Sekretariat abholen könnt, auch die Möglichkeit, die Luca-App für die Angebote der KSHG zu nutzen. Die jeweiligen QR-Codes hängen am Eingang der Räume aus.