Datenerfassung zur Nachverfolgung
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Zu Deinem Schutz und einer möglichst schnellen Nachverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten mit dem neuartigen Covid‐19‐Virus („Corona“) sind wir verpflichtet, Deine Anwesenheit schriftlich zu dokumentieren (CoronaSchVO § 2a Absatz1). Bitte fülle daher das Formular mit Deinen Kontaktdaten aus. Diese Daten werden nach vier Wochen endgültig vernichtet. Wir danken für Deine Mitarbeit und Dein Verständnis!