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Petition zum Schutz von Studierenden in sozialen Notlagen in der Zeit der Corona-Pandemie

3. April 2020

Wir haben uns an der folgenden Petition beteiligt:

 

An die Wissenschaftsminister*innen der Bundesländer

an die Bundesministerin für Bildung und Forschung,

an den Bundestagsausschuss für Bildung und Forschung,

Anfang April 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Corona-Pandemie trifft nicht nur die Wirtschaft unseres Landes hart, auch an unseren Universitäten sind zahlreiche Studierende aus sozial schwachen Einkommensschichten und insbesondere internationale Studierende aus Entwicklungsländern schwer von den Auswirkungen der Krise betroffen.

Um wirtschaftliche und finanzielle Notlagen für die Studierenden in Deutschland wegen der Corona-Pandemie abzuwenden oder zumindest abzumildern, hat das Deutsche Studentenwerk (DSW) eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, so vor allem einen Studienfonds von Bund und Ländern, mit welchem Studierenden in finanziellen Notlagen unbürokratisch geholfen wird. Mehr als zwei Drittel der Studierenden sind neben dem Studium erwerbstätig, bei den ausländischen Studierenden sind es sogar 75%, wie aus der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks hervorgeht.

Wir, die Katholische Studierenden- und Hochschulgemeinde in Münster, schließen uns den folgenden Forderungen der Studentenwerke an und bitten Sie, diese Maßnahmen so schnell wie möglich umzusetzen:

  1. von Bund und Ländern einen Studienfonds, aus dem Studierende in finanzieller Notlage rasch und unbürokratisch Hilfe bekommen
  2. dass aufgrund von voraussichtlich nur schwer oder nicht zu erbringender Studienleistungen im Sommersemester 2020 die Regelstudienzeit und die Förderungshöchstdauer beim BAföG verlängert werden
  3. dass Einkommen, die die Studierenden nun bei der Pandemiebekämpfung erzielen, etwa als medizinische Hilfskräfte, nicht aufs BAföG angerechnet werden
  4. eine Aussetzung des Finanzierungsnachweises, den ausländische Studierende beibringen müssen, für die Dauer der Pandemie
  5. Bürgschaften der Bundesländer als Ersatz für persönliche Bürgen bei den Darlehenskassen der Studenten- und Studierendenwerke, damit diese Mittel an notleidende Studierende auch ohne Bürgen ausschütten können
  6. Liquiditätshilfen von Ländern und Kommunen für die Studenten-/Studierendenwerke, die mit massiven Einnahmeausfällen zu kämpfen haben.

Für den Schutz von internationalen Studierenden aus Entwicklungsländern weisen wir insbesondere auf die Forderung 4 nach Aussetzungen des Finanzierungsnachweises hin. Diese Gruppe von Studierenden steht in der jetzigen Krise besonders geschwächt da. Wir setzen uns vor Ort für sie ein, etwa wenn es um die Stundung von Mieten in Studierendenwohnheimen geht.

Wir rufen Sie dazu auf: Schützen Sie jetzt auch Studierende vor sozialer Not!